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KACO-Verhaltenskodex im Falle von Korruption, Bestechung / Bestechlichkeit, Wettbewerbsbeschränkung und Umgang mit Verstößen

Vorwort

Als einer der weltweit führenden Entwickler und Hersteller von hochpräzisen, anwendungsorientierten Dichtungslösungen für die Automobil- und Maschinenbauindustrie zeichnet sich KACO durch eine ausgeprägte Werkstoff- und Systemkompetenz und hohe Innovationskraft aus. Ebenso wichtig ist für KACO ein integres Verhalten gegenüber allen Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern, Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie anderen Interessensgruppen. Dieser Anspruch ist im KACO Unternehmensleitbild und in den KACO Sozialstandards niedergeschrieben und stellt die Grundlage für das unternehmerische Handeln der Geschäftsführung, des Managements und der Mitarbeiter dar. Die Umsetzung sowie das Verhalten des KACO Managements und der Mitarbeiter werden in dieser Leitlinie konkretisiert und näher beschrieben. Im Speziellen ist Folgendes zu beachten:

Bestechung / Bestechlichkeit

Es dürfen keine Bestechungsgelder und andere gesetzeswidrige Zahlungen angeboten, geleistet oder angenommen werden. Die Gewährung persönlicher Vorteile, insbesondere geldwerter Art wie Zahlungen und Darlehen einschließlich der Gewährung kleinerer Geschenke über einen längeren Zeitraum durch KACO und deren Mitarbeiter an Amtsträger (wie Beamte oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst) mit dem Ziel, Vorteile für KACO oder sich selbst oder Dritte zu erlangen, sind nicht erlaubt. Geldwerte persönliche Vorteile an Mitarbeiter anderer Unternehmen als Gegenleistung für eine Bevorzugung im Wettbewerb und geschäftlichen Verkehr dürfen weder angeboten, versprochen, gewährt noch gebilligt werden. Ebenso dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern persönliche Vorteile von Wert weder gefordert noch angenommen werden. KACO verpflichtet seine Mitarbeiter, dass sich diese keine entsprechenden Vorteile versprechen lassen. Geschäftsführung und Mitarbeiter von KACO dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen. KACO kann eine verbindliche Richtlinie zur Annahme und Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Bewirtung und Veranstaltungen erlassen. Hierin können Ausnahmen hinsichtlich angemessener geringwertiger und symbolhafter Geschenke, angemessener Geschäftsessen und angemessener Veranstaltungen des eigenen Unternehmens sowie von Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten) geregelt werden.

Kartellrecht (Verhalten gegenüber Wettbewerbern)

KACO achtet den fairen Wettbewerb. Die geltenden Gesetze, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze und sonstige Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs, werden eingehalten. Im Umgang mit Wettbewerbern verbieten diese Regelungen insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden zuteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern. Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen (Preis- und Konditionenbestimmung). Beispiele für Kartellrechtverstöße:

  • Preis-/Mengen-/Konditionenabsprachen
  • Austausch von geheimen Marktinformationen
  • Boykottaufrufe ggü. Marktteilnehmer
  • Verhaltensweise ggü. Martkteilnehmern / Behörden / Gerichten und sonst. staatlichen und öffentlichen Institutionen

Bedeutung für den Mitarbeiter

Die Umsetzung dieser Leitlinie ist KACO ein wichtiges Anliegen, weshalb jegliche Nichterfüllung der Pflichten ernst genommen und geahndet wird. Verstöße ziehen Disziplinarmaßnahmen nach sich. Diese hängen vom Schweregrad des Verstoßes ab und können im äußersten Fall zu einer außerordentlichen Kündigung führen. Zur Verwirklichung dieser ethischen Verhaltensrichtlinie ist jeder Mitarbeiter aufgefordert, sich mit den beschriebenen Standards vertraut zu machen und diese aktiv zu leben. Alle KACO-Mitarbeiter sind aufgefordert, dass sie Hinweise auf etwaige Straftaten, Missstände und besondere Risiken melden. In den europäischen KACO Werken nimmt der Betriebsrat Meldungen der Mitarbeiter vertraulich entgegen, in den chinesischen KACO Werken der General Manager. KACO duldet keine Form von Benachteiligung von Personen, die eine derartige Meldung erstatten.

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KACO GmbH + Co. KG Dichtungstechnik

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