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Unternehmen Unternehmensleitbild Kaco

KACO versteht sich als ein Unternehmen mit mittelstandsgeprägter Kultur. Unser Ziel ist es, ein global führendes Unternehmen mit einer starken Präsenz in allen relevanten Märkten zu sein. Zu unserem Grundverständnis gehört das nachhaltige Wirtschaften. Darunter verstehen wir den Einklang zwischen ökonomischer, ökologischer und sozialer Verantwortung bei all unseren Aktivitäten sowie in der gesamten Lieferkette. Unsere Wertebasis sind die nationalen und internationalen Gesetze, Konventionen und Leitlinien, wie unter anderem die Prinzipien des „UN Global Compact“, die „UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“, die einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), sowie die „OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas“. Der vorliegende Code of Conduct definiert unsere Mindestanfor derungen im Hinblick auf Menschenrechte, Arbeitsstandards, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz sowie Geschäftsethik. KACO und jeder Mitarbeiter (w/m/d) der KACO sind zur Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Regelungen sowie den hier genannten Anforderungen verpflichtet. KACO Lieferanten und Auftragnehmer (nachfolgend „Lieferanten“) sind verpflichtet diesen Code of Conduct anzuerkennen und entsprechende Grundsätze in ihrem Unternehmen und gegenüber ihren Lieferanten zu definieren und in der Lieferkette weiterzugeben.

1. Menschenrechte

Die international anerkannten Menschenrechte, wie die „UN -Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“, die Prinzipien des „UN Global Compact“, die international anerkannten Standards der ILO werden respektiert und deren Einhaltung bei KACO und in der gesamten Lieferkette gefordert. Ferner verpflichten wir unsere Lieferanten zur aktiven Mitwirkung und Unterstützung bei der Ermittlung und Einstufung möglicher Risiken, beispielsweise durch Selbstauskünfte, Vor-Ort-Bewertungen oder ggf. durch beauftragte Dritte um aktiv der Beeinträchtigung von Menschenrechten vorzubeugen und bekannte Beeinträchtigungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten zu beseitigen. KACO
behält sich das Recht vor, die Umsetzung und Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu prüfen.
KACO erkennt die besonderen Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern sowie die Frauenrechte an. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist eine Aufgabe der staatlichen Sicherheitsbehörden. Soweit der Einsatz privater Sicherheitskräfte zu Menschenrechts-verletzungen führen kann, sind private Sicherheitskräfte zu diesem Zweck nicht einzusetzen.

2. Einhaltung von Gesetzen

Die Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, gleichwertiger Regelungen und vertraglicher Vereinbarungen, sowie der hier zusätzlich definierten Werte und Verhaltensgrundsätze sind zwingende Vorgabe sowohl für KACO und alle KACO Mitarbeiter (w/m/d), als auch für alle Lieferanten. Dies beinhaltet auch die Achtung von Eigentum, Land-, Wald-, und Wasserrechten sowie die Ablehnung von Zwangsräumungen. Verstöße können zu erheblichen Schäden führen und schwerwiegende Konsequenzen für alle Stakeholder nach sich ziehen. Daher werden diese von KACO nicht toleriert.

3. Daten- und Informationsschutz, geistiges Eigentum

Wir schützen und respektieren die personenbezogenen Daten und die Privatsphäre unserer Mitarbeiter (w/m/d) ebenso gewissenhaft wie die personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner. Ebenso gewissenhaft schützen wir vertrauliche Informationen unserer Kunden, Lieferanten und unseres Unternehmens. KACO hält alle anwendbaren Gesetze zum Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen in allen Ländern, in denen geschäftliche Tätigkeiten ausgeführt werden, ein. Alle KACO Mitarbeiter (w/m/d) sind verpflichtet Geschäftsgeheimnisse zu beachten, geistiges Eigentum zu respektieren und personenbezogene Daten zu schützten. Dies verlangen wir auch von allen Lieferanten in der Lieferkette.

4. Gefälschte Teile

KACO verpflichtet seine Lieferanten, effektive Methoden und Prozesse zu etablieren und aufrechtzuerhalten, um das Risiko der Einführung gefälschter Teile und Materialien in der Lieferkette zu erkennen und zu minimieren. Werden gefälschte Teile oder Materialien erkannt, müssen diese zuverlässig gesichert und der Lieferkette entzogen werden. Die Empfänger von gefälschten Teilen oder Materialien müssen umgehend informiert werden.

5. Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit und Diversität

Die Rekrutierung vom Arbeitnehmern (w/m/d) erfolgt nach ethischen Prinzipien, d.h. rechtmäßig im Einklang mit den internationalen Arbeitsnormen und in fairer und transparenter Weise unter Achtung der Menschenrechte.
Jede Form der Kinderarbeit wird abgelehnt. Es müssen die lokalen gesetzlichen
Regelungen, jedoch mindestens die Regelungen der ILO Konvention 138 zum Mindestalter für die Beschäftigung sowie zum Verbot von Kinderarbeit eingehalten werden. Die strengeren Regelungen sind anzuwenden. Es ist von höchster Priorität Kinder davor zu schützen, dass sie zu schädlichen Arbeiten gezwungen werden. Von jugendlichen Arbeitern (w/m/d) dürfen keine Überstunden oder Nachtarbeit verlangt werden.
Zwangs- und Pflichtarbeit, Schuldknechtschaft, Menschenhandel sowie moderne Sklaverei werden abgelehnt. Niemand wird gegen seinen Willen beschäftigt oder zur Arbeit gezwungen. Das Zurückhalten von Identitätsnachweisen oder Einreisepapieren von Arbeitern (w/m/d) oder die Beteiligung hierbei ist untersagt.
Es dürfen nur Arbeitnehmer (w/m/d) beschäftigt werden, die rechtmäßig im Land arbeiten dürfen. Die Bewegungsfreiheit am Arbeitsplatz beim Betreten oder Verlassen der vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Einrichtungen darf nicht in unangemessener Weise eingeschränkt werden.
Alle Arbeitnehmer (w/m/d) können ihre Arbeitsverträge jederzeit unter Einhaltung der vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen.
Anwerbegebühren dürfen den Arbeitnehmern (w/m/d) in keiner Weise belastet werden.
Bei der Beschäftigung ist der Grundsatz der Chancen gleichheit zu wahren und jegliche Diskriminierung zu unterlassen.
Mitarbeiter (w/m/d) dürfen nicht aufgrund ihres Geschlechts, des Familienstandes, der Rasse, der Hautfarbe, nationaler Herkunft, der Nationalität, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, Gewerkschaftsmitgliedschaft, des Alters oder der sexuellen Neigung benachteiligt werden.
Eine inakzeptable Behandlung von Mitarbeitern (w/m/d), wie etwa psychische Härte oder sexuelle und persönliche Belästigung, wird abgelehnt.
Wir setzen uns für Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion ein und fördern die Einbindung von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt.
Mitarbeiter (w/m/d) haben das Recht auf eine faire Entlohnung. Die geltenden Regelungen zu Mindestlöhnen müssen eingehalten und die Löhne pünktlich bezahlt werden. Lohnabzüge dürfen nicht als Disziplinarmaßnahme eingesetzt werden. Die Arbeitszeit und arbeitsfreien Zeiten müssen mindestens den im jeweiligen Land geltenden Gesetzen entsprechen.
Arbeitsvertragliche Regelungen bedürfen der Schriftform und müssen in verständlicher Form bzw. Sprache den Mitarbeitern (w/m/d) sowie den zukünftigen Mitarbeitern (w/m/d) vorliegen.
KACO verlangt von seinen Lieferanten diese Anforderungen einzuhalten, in der Lieferkette weiterzureichen und die Umsetzung zu prüfen.

6. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz werden mindestens im Rahmen der jeweils geltenden nationalen Bestimmungen gewährleistet. Ziel ist es, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und ständig zu verbessern, um Unfälle und Beeinträchtigungen der Gesundheit, die sich aus der Arbeit ergeben, mit der Arbeit verbunden sind oder im Verlauf der Arbeit auftreten, zu verhüten. Die Mitarbeiter (w/m/d) haben das Recht unsichere Arbeit abzulehnen und gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen zu melden. Gefährdungen am Arbeitsplatz müssen analysiert und durch einen nach Prioritäten geordneten Prozess der Substitution von technischen Schutzmaßnahmen, von organisatorischen Schutzmaßnahmen und von persönlichen Schutzmaßnahmen (STOP) soweit wie möglich minimiert werden.
Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz hat die Prävention Vorrang vor der
Schadensbegrenzung. Im Falle einer schwerwiegenden Gesundheitsgefährdung, wie z.B. einer Pandemie, werden alle Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer ergriffen.
Die Einrichtungen und Unterkünfte für die Mitarbeiter vor Ort müssen die Würde, Hygiene und Sicherheit des Einzelnen gewährleisten. Ihre Bedingungen müssen den nationalen Gesetzen entsprechen.
KACO hält alle gesetzlichen und behördlichen Regelungen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ein und verlangt dies auch von seinen Lieferanten.

7. Nachhaltiges Ressourcenmanagement 

Eine nachhaltige Wertschöpfung basiert auf den drei Säulen der ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung in allen KACO Geschäftsaktivitäten.
Es ist unsere Aufgabe die natürlichen Ressourcen für unsere Produktionsprozesse, Produkte und Dienstleistungen so schonend und umsichtig wie möglich einzusetzen. Ein Fokus liegt hier auf der Energieeinsparung, dem Einsatz erneuerbarer Energien, dem verantwortungsvollen Umgang mit sogenannten Konfliktmineralien und generell kritischen Materialien wie bspw. Mica-Minerals. Der Einsatz von Rohstoffen aus Tiefseebergbau ist verboten. Des Weiteren liegt das Augenmerk auf dem sparsamen Einsatz von Frischwasser, sowie der Minimierung von Belastungen und Verschwendung.
Hierfür werden stetig alle Prozesse optimiert.
Wir entsorgen Reststoffe, die wir nicht vermeiden oder verwerten können, auf
verantwortliche W eise und unter Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen.
Wir schützen die Bodenqualität, verzichten auf Raubbau und auf die Abholzung von Wäldern und tragen hiermit zur Erhaltung der Biodiversität, der Artenvielfalt, und der Lebensräume wilder Tiere bei.

8. Umwelt- und Klimaschutz

Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, die Umwelt und das Klima, Menschen, Tiere und Pflanzen zu schützen. Hierzu gestalten wir alle Prozesse des Produktlebenszykluses unserer Produkte, vom Design der Produkte, der Produktion und Nutzung bis zur Entsorgung am Zyklusende, möglichst umwelt- und gesundheitsverträglich und entwickeln diese stetig weiter. Wir reduzieren den Energieverbrauch, steigern die Energieeffizienz und erhöhen stetig den Einsatz erneuerbarer Energie um die Luftbelastung und den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. Wir stellen sicher, dass von uns keine schädlichen Lärmemissionen verursacht werden. Wir reduzieren den Frischwasserverbrauch und bereiten das Abwasser entsprechend auf um die Wasserqualität in den Gewässern und im Grundwasser zu erhalten. Wir reduzieren den Materialeinsatz um das Abfallaufkommen zu verringern und streben weiter eine Schließung der wertschöpferischen Kreislaufwirtschaft an.
W ir halten alle gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz ein.
Von unseren Lieferanten verlangen wir aktiv den Klima – und Umweltschutz
voranzutreiben. Zum Nachweis und zur Weiterentwicklung der Aktivitäten empfehlen wir den Lieferanten sich entsprechenden Initiativen anzuschließen.
KACO verpflichtet seine Lieferanten auf Anfrage, Umwelt- und Klimadaten wie den CO2- Footprint (Scope 1-3), das Abfallaufkommen, den Wasserverbrauch, etc. inklusive der Berechnungsgrundlagen für die an KACO gelieferten Produkte und Dienstleistungen zu übermitteln. Ferner kann KACO von Lieferanten fordern die Daten auf von KACO vorgegebenen Plattformen bereit zu stellen.
Die Erhebung, Berechnung, Auswertung und Kommunikation der Daten hat in Einklang mit den geltenden Normen und Standards des Greenhouse Gas Protocol (GHS Protocol) zu erfolgen, sofern nicht in Einzelfällen andere Methoden von KACO genannt werden.

9. Verantwortungsvoller Umgang mit Chemikalien

Wir setzen Chemikalien verantwortungsbewusst ein, um besonders die Umwelt und Arbeitnehmer (w/m/d) zu schützen, und entsorgen chemische Reststoffe, die wir nicht vermeiden oder verwerten können, auf verantwortliche Weise. Wir halten die Regelungen zu verbotenen und deklarationspflichtigen Substanzen wie beispielsweise ELV, REACH und RoHS ein. Unsere Lieferanten sind ebenfalls verpflichtet diese Regelungen einzuhalten sowie dies durch qualifizierte Nachweise KACO darzulegen.

10. Soziale Verantwortung

Wir leisten einen angemessenen Beitrag zur Ausbildung und Beschäftigung.

Die Mitwirkung unserer Mitarbeiter (w/m/d) in Institutionen und Vereinen, die dem Wohle des Gemeinwesens dienen wird von uns befürwortet.

11. Vereinigungsfreiheit

Das Recht von Arbeitnehmern (w/m/d), sich zusammenzuschließen, einer Gewerkschaft beizutreten, eine Vertretung zu ernennen und sich in eine solche wählen zu lassen, wird geachtet. KACO räumt den Mitarbeitern (w/m/d) das Recht ein, Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen zu führen und ihre Belange vorzutragen.

12. Verbot von Korruption und Bestechung

Die geltenden Antikorruptionsgesetzte müssen strikt eingehalten werden. Es dürfen keine Bestechungsgelder und andere gesetzeswidrige Zahlungen oder geldwerte Vorteile angeboten, geleistet oder angenommen werden. Im Umgang mit Geschäftspartnern und staatlichen Institutionen werden die Interessen des Unternehmens und die privaten Interessen von Mitarbeitern (w/m/d) auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Handlungen und Entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen.

13. Prävention gegen Geldwäsche

KACO kommt den gesetzlichen Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung nach und verlangt dies auch von seinen Lieferanten.

14. Exportkontrolle

Nationale und internationale Gesetze und Verordnungen regeln den Import und Export von Gütern und das Erbringen von Dienstleistungen. KACO stellt mit seinen Prozessen sicher, dass nicht gegen Exportkontroll- und Sanktionsrecht verstoßen wird und verlangt dies auch von seinen Lieferanten.

15. Wettbewerbs- und Kartellrecht

Wir verlangen von allen Führungskräften (w/m/d), Mitarbeitern (w/m/d) und Lieferanten, dass sie in jeder Hinsicht alle wettbewerbs – und kartellrechtlichen Gesetze befolgen, die für das Funktionieren eines Marktes sorgen und damit unangemessene Wettbewerbseinschränkungen verhindern. Wir fordern von unseren Lieferanten diese Erwartungen auch in der Lieferkette weiterzutragen und sicherzustellen.

16. Finanzielle Verantwortung und Transparenz 

Bei KACO werden die wesentlichen Geschäftsprozesse ordnungsgemäß dokumentiert und relevante Finanzinformationen erfasst, um den Geschäftsbetrieb mit vollständigen Berichten originalgetreu wiederzugeben. Mitarbeiter (w/m/d), die im Rahmen ihrer Tätigkeit Buchhaltungs – oder Finanzdaten erfassen oder übermitteln, Indikatoren berechnen und übermitteln oder andere Arten von Informationen verwalten und verbreiten, müssen sicherstellen, dass diese Daten, Indikatoren und Informationen korrekt, zuverlässig und ehrlich sind. Den gesetzlich vorgegebenen Offenlegungs – und Berichtspflichten kommt KACO vollständig und fristgerecht nach.

17. Audits bei Lieferanten

KACO und Kunden von KACO sind generell berechtigt Audits bei Lieferanten und Unterlieferanten nach vorheriger Ankündigung und innerhalb der regulären Arbeitszeiten durchzuführen.
Ferner sind Lieferanten verpflichtet auf Aufforderung an Self Assessments zu den im Code auf Conduct aufgeführten Themen auf von KACO vorgegebenen Plattformen teilzunehmen.
Die Lieferanten sind verpflichtet bei Nichterreichung der Ziele Verbesserungsmaßnahmen zu definieren, umzusetzen und die Wirksamkeit zu prüfen. KACO kann dies ggf. vor Ort überprüfen.

18. Umgang mit Verstößen/Beschwerden

Verstöße gegen diese Standards werden nicht toleriert. Alle KACO -Mitarbeiter (w/m/d) und externen Akteure sind aufgefordert, Hinweise auf etwaige Verstöße in den KACO Geschäftsbereichen sowie in der Lieferkette zu melden. Meldungen können über diverse Kanäle, wie das Hinweisgebersystem auf der KACO Website, vertraulich beim Betriebsrat, oder beim General Manager erfolgen. KACO duldet keine Form von Benachteiligung von Personen, die eine derartige Meldung erstatten. Von unseren Lieferanten erwarten wir
ebenfalls die Einrichtung eines angemessenen Beschwerdemanagementsystems.
Die KACO Geschäftsleitung bestätigt durch die Inkraftsetzung des Code of Conduct die Einhaltung der hier beschriebenen Anforderungen.
Im Falle der Nichteinhaltung einer Verpflichtung aus diesem Code of Conduct,
einschließlich der Vorenthaltung von Prüfungsrechten, behält sich KACO das Recht vor, die Geschäftsbeziehung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu beendigen.

Zustimmung des Lieferanten

Als Lieferant der KACO erkennen wir diesen Code of Conduct an und handeln nach den hier dargelegten Anforderungen. Wir geben diese Anforderungen in Gestalt dieses Code of Conduct oder durch einen eigenen, gleichwertigen Kodex an unsere Lieferanten weiter und stellen die Einhaltung durch geeignete Maßnahmen sicher.

Richard Ongherth

CEO

Yanfang Sun

CFO

Gernot-Alois Feiel

COO

Kirchardt, 22.03.2023

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